Art. 9 – Merkmale des Registers

REG_2019_517 · über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

(1)Das Register ist eine gemeinnützige Organisation. Es hat seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung und den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Gebiet der Union.
(2)Das Register darf Gebühren erheben. Diese Gebühren müssen in direktem Bezug zu den angefallenen Kosten stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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