ErwGr. 11

REG_2019_517 · über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission

Die Kommission sollte mit dem benannten Register einen Vertrag schließen, der die für das Register geltenden detaillierten Grundsätze und Verfahren für die Organisation und Verwaltung der TLD .eu enthält. Der Vertrag sollte befristet und einmal verlängerbar sein, ohne dass es eines neuen Auswahlverfahrens bedarf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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