ErwGr. 2

REG_2019_630 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen

Die Finanzkrise hat zu einem Anwachsen von notleidenden Risikopositionen im Bankensektor geführt. Die Verbraucher waren in erheblichem Maße von der nachfolgenden Rezession und dem Verfall der Wohnimmobilienpreise betroffen. Die Wahrung der Verbraucherrechte im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union — wie etwa die Richtlinien 2008/48/EG (4) und 2014/17/EU (5) des Europäischen Parlaments und des Rates — ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um den Umgang mit dem Problem der notleidenden Risikopositionen geht. Die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) fördert die unverzügliche Zahlung sowohl seitens der Unternehmen als auch der öffentlichen Stellen und trägt dazu bei, die Art des Anwachsens notleidender Risikopositionen, zu der es in den Jahren der Finanzkrise kam, zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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