ErwGr. 3

REG_2019_630 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen

Ein integriertes Finanzsystem wird die Widerstandsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion für den Fall widriger Schocks erhöhen, indem es die grenzüberschreitende private Risikoteilung erleichtert und zugleich die Notwendigkeit einer Mitübernahme von Risiken durch die öffentliche Hand verringert. Um diese Ziele zu erreichen, sollte die Union die Bankenunion vollenden und an der Fortentwicklung einer Kapitalmarktunion arbeiten. Das Verhindern des potenziellen künftigen Anwachsens notleidender Risikopositionen ist nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der Bankenunion, sondern auch dafür, dass der Wettbewerb im Bankensektor sichergestellt, die Finanzstabilität gewahrt und die Kreditvergabe gefördert wird, sodass in der Union Arbeitsplätze und Wachstum entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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