ErwGr. 1

REG_2019_632 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Verlängerung der vorübergehenden Verwendung anderer als der im Zollkodex der Union vorgesehenen Mittel der elektronischen Datenverarbeitung

Nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (2) (im Folgenden „Zollkodex“) erfolgt der gesamte Austausch von Informationen zwischen Zollbehörden untereinander sowie zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und die Speicherung dieser Informationen unter Verwendung von Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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