ErwGr. 20

REG_2019_712 · zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Luftverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 868/2004

Die bei der Anwendung der Streitbeilegungsverfahren eines internationalen Luftverkehrsabkommens oder Abkommens über Flugdienste oder eines anderen Abkommens mit Bestimmungen über Luftverkehrsdienste, dessen Vertragspartei die Union oder ein Mitgliedstaat ist, gewonnenen Erkenntnisse sollten berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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