Art. 1 – Gegenstand

REG_2019_816 · zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Mit dieser Verordnung
a)wird ein System zur Ermittlung der Mitgliedstaaten eingerichtet, in denen Informationen zu früheren Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen vorliegen („ECRIS-TCN“);
b)wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die Zentralbehörden das ECRIS-TCN zu verwenden haben, um Informationen zu solchen früheren Verurteilungen über das mit dem Beschluss 2009/316/JI eingerichtete Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zu erhalten, und unter welchen Bedingungen Eurojust, Europol und die EUStA das ECRIS-TCN zu verwenden haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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