ErwGr. 15

REG_2019_816 · zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Das ECRIS-TCN sollte nur Angaben zur Identität von Drittstaatsangehörigen enthalten, die von einem Strafgericht in der Union verurteilt wurden. Diese Identitätsangaben sollten alphanumerische Daten und Fingerabdruckdaten umfassen. Es sollte auch möglich sein, Gesichtsbilder aufzunehmen, sofern das Recht des Urteilsmitgliedstaats die Erhebung und Speicherung von Gesichtsbildern einer verurteilten Person zulässt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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