Art. 16 – Führen von Protokollen

REG_2019_817 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

1.Unbeschadet des Artikels 46 der Verordnung (EU) 2017/2226, des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Artikel 12 und 18 der Verordnung (EU) 2018/1861 führt eu-LISA Protokolle sämtlicher im gemeinsamen BMS erfolgenden Datenverarbeitungsvorgänge. Die Protokolle enthalten folgende Angaben: a) Mitgliedstaat oder Stelle der Union, der bzw. die die Abfrage vornimmt, b) Chronik der Erstellung und der Speicherung biometrischer Templates, c) die EU-Informationssysteme, die mit den im gemeinsamen BMS gespeicherten biometrischen Templates abgefragt wurden, d) Datum und Uhrzeit der Abfrage, e) Art der für die Abfrage verwendeten biometrischen Daten, f) Abfrageergebnisse sowie Datum und Uhrzeit der Ergebnisanzeige.
(2)Jeder Mitgliedstaat führt Protokolle über die Abfragen, die seine zur Nutzung des gemeinsamen BMS ordnungsgemäß ermächtigten Behörden und deren Bedienstete durchführen. Jede Stelle der Union führt Protokolle über die Abfragen, die ihre ordnungsgemäß ermächtigten Bediensteten durchführen.
(3)Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Protokolle dürfen nur zur datenschutzrechtlichen Kontrolle, einschließlich der Prüfung der Zulässigkeit einer Abfrage und der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie zur Sicherstellung der Datensicherheit und -integrität verwendet werden. Die Protokolle werden in geeigneter Weise vor unbefugtem Zugriff geschützt und ein Jahr nach ihrer Erstellung gelöscht. Werden sie jedoch für ein bereits eingeleitetes Kontrollverfahren benötigt, werden sie gelöscht, sobald die Protokolle nicht mehr für das Kontrollverfahren benötigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 16 REG_2019_817 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 16 REG_2019_817 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.