Art. 39 – Zentraler Speicher für Berichte und Statistiken

REG_2019_817 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

(1)Es wird ein zentraler Speicher für Berichte und Statistiken (CRRS) eingerichtet, um die Ziele des EES, des VIS, des ETIAS sowie des SIS gemäß den entsprechenden geltenden Rechtsinstrumenten zu unterstützen und systemübergreifende statistische Daten und analytische Berichte für politische und operative Zwecke sowie für die Zwecke der Datenqualität bereitzustellen.
(2)eu-LISA sorgt an ihren technischen Standorten für die Einrichtung, die Implementierung und das Hosting des CRRS, das logisch nach den EU-Informationssystemen getrennt die Daten und Statistiken nach Artikel 63 der Verordnung (EU) 2017/2226, Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 84 der Verordnung (EU) 2018/1240 und Artikel 60 der Verordnung (EU) 2018/1861 sowie Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1860 enthält. Der Zugang zum CRRS erfolgt in Form eines kontrollierten, gesicherten Zugangs und spezifischen Nutzerprofilen und wird den in Artikel 63 der Verordnung (EU) 2017/2226, Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 84 der Verordnung (EU) 2018/1240 und Artikel 60 der Verordnung (EU) 2018/1861 genannten Behörden ausschließlich zu Berichterstattungs- und Statistikzwecken gewährt.
(3)eu-LISA anonymisiert die Daten und speichert diese anonymisierten Daten im CRRS. Die Anonymisierung der Daten erfolgt nach einem automatisierten Verfahren. Die im CRRS enthaltenen Daten dürfen keine Identifizierung von Einzelpersonen ermöglichen.
(4)Der CRRS umfasst a) die für die Anonymisierung von Daten notwendigen Instrumente; b) eine zentrale Infrastruktur, die aus einem Datenregister anonymisierter Daten besteht; c) eine sichere Kommunikationsinfrastruktur, über die der CRRS mit dem EES, dem VIS, dem ETIAS und dem SIS sowie den zentralen Infrastrukturen des gemeinsamen BMS, des CIR und des MID verbunden ist.
(5)Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 73, um detaillierte Bestimmungen über den Betrieb des CRRS, einschließlich spezifischer Garantien für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels und der für den Speicher geltenden Sicherheitsvorschriften festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 39 REG_2019_817 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 39 REG_2019_817 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.