Art. 41 – Datenauftragsverarbeiter

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im gemeinsamen BMS, im CIR und im MID ist eu-LISA Datenauftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 3 Nummer 12 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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