Art. 63 – Übergangszeitraum für die Nutzung des Europäischen Suchportals

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

(1)Während eines Zeitraums von zwei Jahren nach dem Datum der Inbetriebnahme des ESP gelten die Pflichten nach Artikel 7 Absätze 2 und 4 nicht, und die Benutzung des ESP ist fakultativ.
(2)Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 69 einen delegierten Rechtsakt zur Änderung dieser Verordnung zu erlassen, durch die der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Zeitraum einmal um höchstens ein Jahr verlängert wird, wenn eine Bewertung der praktischen Umsetzung des ESP ergeben hat, dass eine solche Verlängerung insbesondere angesichts der Auswirkungen, die die Inbetriebnahme des ESP auf die Organisation und die Dauer der Grenzübertrittskontrollen hätte, notwendig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 63 REG_2019_818 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 63 REG_2019_818 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.