ErwGr. 35

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

In den Protokollen der Datenabfragen im CIR sollte der Zweck der jeweiligen Abfragen aufgeführt werden. Bei Datenabfragen, die nach dem zweistufigen Datenabfrageverfahren erfolgen, sollte in den Protokollen das Aktenzeichen des betreffenden nationalen Untersuchungsdossiers bzw. Falls angegeben werden, um dadurch anzuzeigen, dass die Abfrage zu den Zwecken der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten erfolgte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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