ErwGr. 45

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

Die Erstellung solcher Verknüpfungen erfordert Transparenz gegenüber den betroffenen Einzelpersonen. Um die Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht der Union zu erleichtern, sollten Einzelpersonen, die Gegenstand einer roten Verknüpfung oder einer weißen Verknüpfung nach einer manuellen Verifizierung verschiedener Identitäten sind, unbeschadet der Einschränkungen zum Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung von Kriminalität und zur Gewährleistung, dass nationale Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden, schriftlich unterrichtet werden. Diese Einzelpersonen sollten eine einmalige Kennnummer erhalten, anhand derer sie die Behörde finden können, an die sie sich zwecks Ausübung ihrer Rechte wenden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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