ErwGr. 47

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

Besteht eine weiße oder eine grüne Verknüpfung zwischen Daten aus zwei EU-Informationssystemen, so sollten mitgliedstaatlichen Behörden und Stellen der Union Zugang zum MID erhalten, wenn die jeweilige Behörde oder Stelle Zugang zu beiden Informationssystemen hat. Ein solcher Zugang sollte zu dem alleinigen Zweck gewährt werden, dieser Behörde oder Stelle zu ermöglichen, potenzielle Fälle zu ermitteln, in denen die Daten im MID, CIR und SIS falsch verknüpft oder unter Verstoß gegen diese Verordnung verarbeitet wurden, und Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu bereinigen und die Verknüpfung zu aktualisieren oder zu löschen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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