ErwGr. 20

REG_2019_834 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister

Um eine uneinheitliche Anwendung der Risikominderungstechniken innerhalb der Union zu vermeiden, die wegen der Komplexität der Risikomanagementverfahren entstehen würde, die einen rechtzeitigen, präzisen und unter angemessener Abgrenzung von den eigenen Vermögenswerten erfolgenden Austausch von Sicherheiten zwischen den Gegenparteien unter Verwendung interner Modelle vorschreiben, sollten die zuständigen Behörden diese Risikomanagementverfahren oder jede signifikante Änderung an diesen Verfahren vor der Anwendung validieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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