Art. 2 – Begriffsbestimmungen

REG_2019_880 · über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1.„Kulturgüter“ alle im Anhang aufgeführten Gegenstände, die für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft von Bedeutung sind;
2.„Verbringen von Kulturgütern“ den Eingang von Kulturgütern in das Zollgebiet der Union, die der zollamtlichen Überwachung oder Zollkontrollen im Zollgebiet der Union gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 unterliegen;
3.„Einfuhr von Kulturgütern“ a) die Überlassung von Kulturgütern zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß Artikel 201 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 oder b) die Überführung von Kulturgütern in eines der folgenden besonderen Verfahren gemäß Artikel 210 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013: i) die Lagerung, die das Zolllager und Freizonen umfasst, ii) die Verwendung, die die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung umfasst, iii) die aktive Veredelung;
4.„Besitzer der Waren“ den Besitzer der Waren gemäß Artikel 5 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013;
5.„zuständige Behörden“ die von den Mitgliedstaaten benannten Behörden, die für die Erteilung der Einfuhrgenehmigungen zuständig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2019_880 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2019_880 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.