ErwGr. 31

REG_2019_880 · über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern

Die Kommission sollte unverzüglich Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung annehmen, insbesondere in Bezug auf die geeigneten elektronischen Standardformulare, die zur Beantragung einer Einfuhrgenehmigung oder zur Vorbereitung einer Erklärung des Einführers zu verwenden sind, und anschließend das elektronische System in möglichst kurzer Zeit einrichten. Der Geltungsbeginn der Bestimmungen über die Einfuhrgenehmigung und die Erklärung des Einführers sollte entsprechend verschoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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