ErwGr. 28

REG_2019_880 · über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern

Die Kommission sollte dafür sorgen, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) von geeigneter technischer Unterstützung profitieren, und sie sollte die Bereitstellung von Information an diese erleichtern, damit diese Verordnung wirksam durchgeführt wird. In der Union niedergelassene KMU, die Kulturgüter einführen, sollten daher von den bestehenden und künftigen Unionsprogrammen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen profitieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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