Art. 17 – Verwaltungs- und Leitungsstruktur

REG_2019_942 · zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

ACER besteht aus
a)einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 19 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
b)einem Regulierungsrat, der die in Artikel 22 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
c)einem Direktor, der die in Artikel 24 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt und
d)einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 28 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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