ErwGr. 3

REG_2020_1056 · über elektronische Frachtbeförderungsinformationen

Die Beförderung von Gütern, einschließlich Abfällen, wird von großen Mengen an Informationen begleitet, die von den Unternehmen untereinander sowie zwischen den Unternehmen und den zuständigen Behörden immer noch in Papierform ausgetauscht werden. Die Verwendung von Papierdokumenten bedeutet für Logistikunternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand und ist für sie und die mit ihnen verbundenen Wirtschaftszweige (wie etwa Handel und verarbeitendes Gewerbe) — vor allem für KMU — mit zusätzlichen Kosten verbunden und wirkt sich negativ auf die Umwelt aus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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