ErwGr. 1

REG_2020_1323 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für 2020 in Unionsgewässern und Nicht-Unionsgewässern

Mit der Verordnung (EU) 2020/123 des Rates (1) werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern für 2020 festgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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