REG_2020_1323 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für 2020 in Unionsgewässern und Nicht-Unionsgewässern
In der vereinbarten Niederschrift der Fischereikonsultationen zwischen den Färöern und der Europäischen Union für 2020 haben beide Parteien vereinbart, einander gegenseitigen Zugang zu ihren Gewässern zu gewähren, um Blauen Wittling (Micromesistius poutassou) in den Unionsgewässern und internationalen Gewässern von 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8a, 8b, 8d, 8e, 12 und 14 sowie färöischen Gewässern bis zu einer Höchstmenge von 37 500 Tonnen zu fangen. Eine besondere Bedingung in der TAC-Tabelle gewährt der Union Zugang zu den färöischen Gewässern und begrenzt die Menge an Blauem Wittling, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer eigenen Quoten in den färöischen Gewässern fischen dürfen, in Form eines Prozentsatzes des Gesamtanteils der Union. Dieser Prozentsatz sollte dem Anteil der Zugangsrechte der Union an färöischen Gewässern von 37 500 Tonnen an dem Gesamtanteil der Union von 326 484 Tonnen Blauem Wittling entsprechen. 37 500 Tonnen entspricht einem Prozentsatz von 11,4 % des Gesamtanteils der Union von 326 484 Tonnen Blauer Wittling. Da der Prozentsatz des Gesamtanteils der Union an Blauem Wittling, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer eigenen Quoten in den färöischen Gewässern fischen dürfen, derzeit auf 7 % festgelegt ist, sollte dieser Prozentsatz entsprechend geändert werden.
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