ErwGr. 5

REG_2020_1323 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für 2020 in Unionsgewässern und Nicht-Unionsgewässern

Gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (3) sowie dem zugehörigen Protokoll (4) erhält die Union 7,7 % der TAC für Lodde (Mallotus villosus), die in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete 5 und 14 gefischt wird. In Übereinstimmung mit jenem Protokoll hat Grönland der Union am 12. Juni 202013 053 Tonnen Lodde angeboten, die zwischen dem 20. Juni 2020 und dem 15. April 2021 gefischt werden können. Die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten für Lodde sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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