ErwGr. 8

REG_2020_1323 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten für 2020 in Unionsgewässern und Nicht-Unionsgewässern

Dem wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge sollten die Fänge von Stintdorsch (Trisopterus esmarkii) im ICES-Untergebiet 4 und in der ICES-Division 3a im Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020167 105 Tonnen nicht überschreiten. Von diesem Bestand behielt sich die Union einen Anteil von 92 000 Tonnen vor und setzte mit der Verordnung (EU) 2019/1838 des Rates (5) eine vorläufige Unionsquote von 65 000 Tonnen fest. Im Anschluss an die Konsultationen vom Dezember 2019 hat die Union lediglich 14 500 bzw. 5 000 Tonnen von dem verbleibenden reservierten Betrag auf Norwegen bzw. die Färöer übertragen. Infolgedessen sollten die verbleibenden 7 500 Tonnen der derzeitigen Unionsquote hinzugefügt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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