ErwGr. 30

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Das Wachstum des Schwarmfinanzierungssektors und die reibungslose Erbringung grenzübergreifender Schwarmfinanzierungsdienstleistungen setzen eine ausreichende Größe und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Dienstleistungen voraus. Es ist daher erforderlich, einheitliche, verhältnismäßige und unmittelbar anwendbare Anforderungen an die Zulassung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern festzulegen. Die Anforderungen an Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollten die grenzüberschreitende Erbringung dieser Dienstleistungen daher erleichtern, die betrieblichen Risiken begrenzen und ein hohes Maß an Transparenz und Anlegerschutz gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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