ErwGr. 75

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Der Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte verschoben werden, um ihn an den Geltungsbeginn der nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1504 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) anzugleichen, in der Schwarmfinanzierungsdienstleister, die unter die vorliegende Verordnung fallen, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/65/EU ausgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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