ErwGr. 6

REG_2020_1530 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/798 hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität in der festen Ärmelkanal-Verbindung

Zu diesem Zweck wird Frankreich durch den Beschluss (EU) 2020/1531 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) ermächtigt, unter bestimmten Bedingungen eine internationale Vereinbarung zur Ergänzung des Vertrags von Canterbury auszuhandeln, zu unterzeichnen und abzuschließen, mit der die zwischenstaatliche Kommission als für die Anwendung des Unionsrechts in der festen Ärmelkanal-Verbindung einzige zuständige Sicherheitsbehörde beibehalten wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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