ErwGr. 4

REG_2020_2008 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 702/2014, (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und anderer entsprechender Anpassungen

Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten weiter gemäß der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 freigestellt werden können, und damit die Überprüfung dieser Verordnung nach der Annahme der GAP-Reform abgeschlossen werden kann, sollte die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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