REG_2020_2008 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 702/2014, (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und anderer entsprechender Anpassungen
Am 29. April 2019 und am 2. Mai 2019 leitete die Kommission eine Überprüfung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014 bzw. (EU) Nr. 1388/2014 ein, um diese durch neue Verordnungen für den Zeitraum 2021-2027 zu ersetzen. Diese Verordnungen sollten kohärent und mit anderen Vorschriften zur Bewertung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor konsistent sein, insbesondere mit der Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (6). Von besonderer Bedeutung ist der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum EMFF, in der die Einrichtung des EMFF ab dem 1. Januar 2021 vorgesehen ist. (7) Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren zur EMFF-Reform noch nicht abgeschlossen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten weiterhin kleine Beihilfebeträge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 gewähren können und ihre Beihilferegelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 freigestellt werden können, und damit die Überprüfung dieser Verordnungen nach der Annahme der EMFF-Reform abgeschlossen werden kann, sollte die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1388/2014 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
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