Art. 14 – Revision aufgrund der Ausführungssituation

REG_2020_2093 · zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Gleichzeitig mit der Mitteilung der Ergebnisse der technischen Anpassungen des MFR unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat, soweit angezeigt, Vorschläge zur Revision des Gesamtbetrags der Mittel für Zahlungen, die sie angesichts der Ausführungssituation für notwendig hält, um ein solides Management der jährlichen Obergrenzen der Mittel für Zahlungen und insbesondere deren geordnete Entwicklung im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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