ErwGr. 5

REG_2020_2221 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)

Diese Verordnung legt Vorschriften und Durchführungsbestimmungen in Bezug auf die als Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (im Folgenden „REACT-EU“) bereitgestellten zusätzlichen Mittel zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft fest. Im Rahmen von REACT-EU sollte ein zusätzlicher außerordentlicher Betrag von bis zu 47 500 000 000 EUR] zu Preisen von 2018 für Mittelbindungen aus den Strukturfonds für 2021 und 2022 bereitgestellt werden, um die Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen, die am stärksten von der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen betroffen sind und die eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft vorbereiten (im Folgenden „Mittel aus REACT-EU“); die Mittel sollten im Rahmen der bestehenden operationellen Programme rasch in die Realwirtschaft fließen. Die Mittel aus REACT-EU stammen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union. Ein Teil der Mittel aus REACT-EU sollte für technische Hilfe auf Initiative der Kommission bereitgestellt werden. Die Kommission sollte die Aufteilung der Mittel aus REACT-EU für jeden Mitgliedstaat auf der Grundlage einer Zuweisungsmethode festlegen, die auf den neuesten verfügbaren objektiven statistischen Daten über den relativen Wohlstand der Mitgliedstaaten und das Ausmaß der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf ihre Volkswirtschaften und Gesellschaften basiert. Vor der Anwendung der Zuweisungsmethode für die Mittel aus REACT-EU für 2021 und zur Bereitstellung von Unterstützung der wichtigsten Wirtschaftszweige infolge der COVID-19-Krise in bestimmten Mitgliedstaaten sollte Luxemburg und Malta ein Betrag von 100 000 000 EUR bzw. 50 000 000 EUR zugewiesen werden. Die Zuweisungsmethode sollte einen bestimmten zusätzlichen Betrag für die Gebiete in äußerster Randlage vorsehen, da deren Volkswirtschaften und Gesellschaften besonders anfällig sind. Um die Entwicklung der Auswirkungen der COVID-19-Krise zu berücksichtigen, sollte die Aufteilung im Jahr 2021 auf der Grundlage derselben Zuweisungsmethode unter Verwendung der neuesten am 19. Oktober 2021 verfügbaren statistischen Daten im Hinblick auf die Verteilung der Mittel aus REACT-EU für das Jahr 2022 überarbeitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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