ErwGr. 8

REG_2020_2221 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)

Um den Mitgliedstaaten größtmögliche Flexibilität bei der Anpassung von Krisenbewältigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und bei der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft einzuräumen, sollte die Kommission Mittelzuweisungen auf Ebene der Mitgliedstaaten festlegen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, die Mittel aus REACT-EU für die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) zu verwenden. Ferner müssen Obergrenzen für die Zuweisung von Mitteln für technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten festgelegt werden, wobei den Mitgliedstaaten allerdings größtmögliche Flexibilität bei der Zuweisung dieser Mittel im Rahmen der aus dem EFRE oder dem ESF unterstützten operationellen Programme eingeräumt werden sollte. Die operative Stärke des ESF sollte erhalten bleiben, wenn Mittel aus REACT-EU in den Politikbereichen Beschäftigung – insbesondere in Bezug auf Jugendbeschäftigung im Einklang mit der verstärkten Jugendgarantie –, Kompetenzen und Bildung, soziale Inklusion und Gesundheit zugewiesen werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Einbeziehung benachteiligter Gruppen und Kinder gelegt werden sollte. Angesichts der erwarteten raschen Verwendung der Mittel aus REACT-EU sollten die entsprechenden Mittelbindungen erst bei Abschluss der operationellen Programme aufgehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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