ErwGr. 2

REG_2020_460 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise)

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Mangel an Liquidität und öffentlichen Mitteln in den Mitgliedstaaten Investitionen im Rahmen von Programmen, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds (KF) (im Folgenden zusammengenommen die „Fonds“) sowie den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützt werden und zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden, nicht behindert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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