ErwGr. 1

REG_2020_521 · zur Aktivierung der Soforthilfe gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 und zur Änderung von deren Bestimmungen unter Berücksichtigung des COVID-19-Ausbruchs

Die COVID-19-Krise, die am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt wurde, hat die Gesellschaft und die Wirtschaft der Union in dramatischer Weise getroffen, sodass sich die Mitgliedstaaten gezwungen sahen, eine Reihe außergewöhnlicher Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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