ErwGr. 3

REG_2020_521 · zur Aktivierung der Soforthilfe gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 und zur Änderung von deren Bestimmungen unter Berücksichtigung des COVID-19-Ausbruchs

Es bedarf rascher und diversifizierter Maßnahmen, damit die Union als Ganzes die Krise unter den durch die schnelle Ausbreitung des Virus bedingten Zwängen im Geiste der Solidarität angehen kann. Solche Maßnahmen sollten insbesondere darauf abzielen, Leben zu erhalten, menschliches Leid zu vermeiden und zu lindern und die Menschenwürde zu wahren, wo immer dies infolge der derzeitigen COVID-19-Krise erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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