ErwGr. 10

REG_2020_559 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 zur Einführung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs von COVID-19

Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen infolge des Ausbruchs von COVID-19 ergibt, der damit verbundenen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit und seinen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen, wurde es als angemessen erachtet, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem EUV, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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