ErwGr. 7

REG_2020_559 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 zur Einführung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs von COVID-19

Um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich auf die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs von COVID-19 zu konzentrieren, und um zu vermeiden, dass es infolge von Ansteckungsrisiken zu einer Unterbrechung bei der Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen kommt, sollten besondere Maßnahmen vorgesehen werden, die den Verwaltungsaufwand für die Behörden verringern und Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter rechtlicher Anforderungen, insbesondere an Begleitungs-, Kontroll- und Prüfverfahren, einräumen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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