ErwGr. 1

REG_2020_697 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/352 in Bezug auf die Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Erhebung von Hafeninfrastrukturentgelten durch das Leitungsorgan eines Hafens oder eine zuständige Behörde vor dem Hintergrund des COVID-19-Ausbruchs

Der COVID-19-Ausbruch hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Seeverkehrssektor. Die schwerwiegenden Folgen für Dienstleistungen im Seeverkehr und für die Benutzung der Hafeninfrastruktur sind seit Anfang März 2020 allmählich überall spürbar geworden und dürften das ganze Jahr 2020 über anhalten. Ein Erlass, eine Aussetzung, eine Ermäßigung oder eine Stundung der Zahlungen von Hafeninfrastrukturentgelten könnte dazu beitragen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schiffsbetreiber unter diesen außergewöhnlichen Umständen aufrechtzuerhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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