Art. 6 – Verlängerung der in der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vorgesehenen Fristen

REG_2020_698 · zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts

(1)Ungeachtet des Artikels 13 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 darf in dem Fall, dass eine zuständige Behörde auf der Grundlage der Jahresabschlüsse oder Bescheinigungen nach Artikel 7 Absatz 1 bzw. Absatz 2 der vorgenannten Verordnung für Geschäftsjahre, die den Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 ganz oder teilweise abdecken, feststellt, dass ein Verkehrsunternehmen die Anforderung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung nicht erfüllt, die von der zuständigen Behörde für die Zwecke von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung gesetzte Frist zwölf Monate nicht überschreiten.
(2)Hat die zuständige Behörde vor dem 28. Mai 2020 festgestellt, dass ein Verkehrsunternehmen die Anforderung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nicht erfüllt, und hat sie dem Verkehrsunternehmen eine Frist gesetzt, um Abhilfe zu leisten, so kann sie diese Frist ungeachtet des Artikels 13 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Verordnung verlängern, sofern diese zum 28. Mai 2020 noch nicht abgelaufen ist. Diese Fristverlängerung darf zwölf Monate nicht überschreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2020_698 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2020_698 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.