ErwGr. 4

REG_2020_698 · zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts

Die Richtlinie 2006/126/EG enthält Vorschriften über den Führerschein. Die Richtlinie sieht die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen vor, die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Unionsführerscheinmusters ausgestellt werden, und enthält eine Reihe von Mindestanforderungen in Bezug auf diese Führerscheine. So müssen insbesondere Fahrer von Kraftfahrzeugen Inhaber eines gültigen Führerscheins sein, der nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer erneuert oder in einigen Fällen umgetauscht werden muss. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge des COVID‐19‐Ausbruchs, der in manchen Mitgliedstaaten spätestens zum 1. Februar 2020 begonnen hatte, schwierig ist, Führerscheine zu erneuern‚ ist es erforderlich, die Gültigkeitsdauer bestimmter Führerscheine um sieben Monate ab ihrem Ablaufdatum zu verlängern, um die Kontinuität der Mobilität auf der Straße zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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