ErwGr. 8

REG_2020_698 · zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts

In den Verordnungen (EG) Nr. 1072/2009 (9) und (EG) Nr. 1073/2009 (10) des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs bzw. für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt festgelegt. Für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ist unter anderem der Besitz einer Gemeinschaftslizenz und für Fahrer, die Staatsangehörige eines Drittlandes sind und die die Gütertransporte durchführen, eine Fahrerbescheinigung erforderlich. Auch der Linienverkehr mit Kraftomnibussen ist genehmigungspflichtig. Diese Lizenzen, Bescheinigungen und Genehmigungen können erneuert werden, nachdem überprüft wurde, dass die einschlägigen Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände infolge des COVID‐19‐Ausbruchs schwierig ist, Lizenzen und Bescheinigungen zu erneuern‚ ist es erforderlich, ihre Gültigkeitsdauer um sechs Monate ab ihrem Ablaufdatum zu verlängern, um die Kontinuität des Straßenverkehrs zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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