ErwGr. 30

REG_2020_740 · über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Damit in der Union einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind, ist die Einhaltung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen durch die Lieferanten, Großhändler, Einzelhändler und sonstigen Händler unerlässlich. Die Mitgliedstaaten sollten die Einhaltung dieser Vorschriften daher durch regelmäßige nachträgliche Kontrollen und Marktüberwachung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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