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REG_2020_740 · über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Der Verkauf der Reifen über Verkaufsplattformen im Internet statt direkt vom Lieferanten nimmt zu. Daher sollten Anbieter von Hostdiensten die Anzeige der Reifenkennzeichnung und des Produktdatenblatts, die der Lieferant bereitgestellt hat, in der Nähe der Preisangabe ermöglichen. Sie sollten den Händler von der Verpflichtung, die Reifenkennzeichnung und das Produktdatenblatt anzuzeigen, unterrichten, sollten aber nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt dieser Reifenkennzeichnung oder dieses Produktdatenblatts verantwortlich sein. Die Anbietern von Hostdiensten durch diese Verordnung auferlegten Verpflichtungen sollten auf ein sinnvolles Maß beschränkt bleiben und weder auf eine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung der von ihnen gespeicherten Informationen noch auf eine allgemeine Verpflichtung zur aktiven Suche nach Fakten oder Umständen, die auf den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderlaufende Tätigkeiten hindeuten, hinauslaufen. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) müssen Anbieter von Hostdiensten, die den in dieser Bestimmung vorgesehenen Haftungsausschluss in Anspruch nehmen möchten, unverzüglich tätig werden, um die von ihnen im Auftrag eines Nutzers ihrer Dienste gespeicherte Information, die die Anforderungen dieser Verordnung, z. B. aufgrund des Fehlens, der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Reifenkennzeichnung oder des Produktdatenblatts, nicht erfüllt, zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Sie sollten dies tun sobald sie von einer solchen Information tatsächlich Kenntnis erlangen oder davon im Fall von Schadensersatzansprüchen beispielsweise aufgrund bestimmter Informationen einer Marktüberwachungsbehörde erfahren. Für Lieferanten, die über ihre eigene Internetseite direkt an Endnutzer verkaufen, gelten dieselben Händlerverpflichtungen für den Fernabsatz wie für Händler.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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