ErwGr. 24

REG_2020_740 · über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Potenziellen Endnutzern sollten Informationen bereitgestellt werden, die jeden Bestandteil der Reifenkennzeichnung und seine Bedeutung erklären. Diese Informationen sollten in allen technischen Werbematerialien, z. B. auf den Internetseiten von Lieferanten, enthalten sein; sie sollte jedoch nicht im visuellen Werbematerial verlangt werden. Werbung auf Plakatwänden, in Zeitungen, in Zeitschriften, im Rundfunk und im Fernsehen sollte nicht als technisches Werbematerial gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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Kann ich ErwGr. 24 REG_2020_740 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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