ErwGr. 22

REG_2020_740 · über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Viele Endnutzer treffen eine Kaufentscheidung, ohne den Reifen und demnach die am Reifen angebrachte Reifenkennzeichnung tatsächlich zu sehen. In diesen Fällen sollte die Reifenkennzeichnung den Endnutzern angezeigt werden, bevor sie ihre endgültige Kaufentscheidung treffen. Die Anzeige einer Reifenkennzeichnung auf den Reifen in der Verkaufsstelle und in technischem Werbematerial sollte gewährleisten, dass sowohl Händler als auch potenzielle Endnutzer zum Zeitpunkt und am Ort der Kaufentscheidung harmonisierte Informationen zu den relevanten Reifenparametern erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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