ErwGr. 20

REG_2020_740 · über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Die Bereitstellung weiterer Informationen zur Kraftstoffeffizienz und zu anderen Parametern ist für alle Endnutzer relevant, einschließlich Käufern von Reifen als Ersatzreifen oder zur Bereifung neuer Fahrzeuge, Fuhrparkmanagern und Transportunternehmen, die die Parameter unterschiedlicher Reifenmarken nicht ohne Weiteres vergleichen können, da es keine entsprechende Kennzeichnung und keine harmonisierte Prüfregelung gibt. Es ist daher angemessen vorzusehen, dass für alle Reifen, die zusammen mit Fahrzeugen angeboten oder an diese montiert werden, eine Reifenkennzeichnung bereitgestellt werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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