ErwGr. 23

REG_2020_740 · über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Einige Endnutzer treffen Reifenkaufentscheidungen bereits vor der Ankunft in der Verkaufsstelle oder kaufen Reifen im Versandhandel oder im Internet. Um zu gewährleisten, dass auch diese Endnutzer auf der Grundlage harmonisierter Informationen, unter anderem zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch, eine sachkundige Kaufentscheidung treffen können, sollte die Reifenkennzeichnung in allen technischen Werbematerialien und in visuellem Werbematerial angezeigt werden, auch wenn diese im Internet veröffentlicht werden. Wenn sich visuelles Werbematerial nicht nur auf einen bestimmten Reifentyp, sondern auf eine Reifenfamilie bezieht, muss die Reifenkennzeichnung nicht angezeigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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Kann ich ErwGr. 23 REG_2020_740 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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