ErwGr. 31

REG_2020_741 · über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Zur Förderung des Vertrauens in die Wasserwiederverwendung sollten der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung von eindeutigen, vollständigen und aktualisierten Informationen über die Wasserwiederverwendung würde für größere Transparenz und eine bessere Rückverfolgbarkeit sorgen und könnte auch von besonderem Interesse für andere einschlägige Behörden sein, für die die zweckspezifische Wasserwiederverwendung von Bedeutung ist. Um die Wasserwiederverwendung zu fördern und die Akteure für die Vorteile der Wasserwiederverwendung zu sensibilisieren und damit Akzeptanz zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass an den Umfang der Wasserwiederverwendung angepasste Informations- und Sensibilisierungskampagnen entwickelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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