ErwGr. 6

REG_2020_741 · über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

In ihrer Mitteilung vom 2. Dezember 2015„Den Kreislauf schließen — Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ hat sich die Kommission verpflichtet, eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser zu treffen und unter anderem Rechtsvorschriften über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung auszuarbeiten. Die Kommission sollte ihren Aktionsplan aktualisieren und die Ressource Wasser als Schwerpunktbereich für Maßnahmen beibehalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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